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Sie sind Selbständig?
Sie möchten gern mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben im Tagesgeschäft haben und trotzdem über eine aktuelle und aussagefähige Buchführung* verfügen können? Ich unterstütze Sie von der Existenzgründung über die Buchung laufender Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen bis zur Unternehmensplanung und zur Vorbereitung von Bank- gesprächen. Denn Sie benötigen die Buchhaltung* um:
• jederzeit einen Überblick über die Liquiditätslage Ihres Unternehmens zu haben • die Entwicklung Ihres Unternehmens einzuschätzen und zu planen • Dokumente für die Lösung von Steuer- und Rechtsproblemen zur Verfügung zu haben
Dennoch wird Buchhaltung* von manchen Unternehmern als ungeliebte Pflicht betrachtet. Aber nicht von mir! Mir macht es Freude, Ihre Belege und Zahlen in Ordnung zu bringen!
Ich arbeite nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes als gewerbliche Buchhalterin und übernehme im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.
Meine Dienstleistung umfasst ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Erstellung der lfd. Lohnabrechnungen. Dies gilt auch dann, wenn die Begriffe "Buchhaltungsmanagment", "Übernahme der Buchhaltung" bzw. "Buchhaltung / Buchführung" oder "Lohn" oder "Brutto-Nettoabrechnungen" genannt werden. |
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